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Profi Tipps

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Eine Heizungswartung ist vergleichbar mit der Inspektion bei einem Auto und beim Schornsteinfeger - wie der TÜV.
Jede Heizung sollte einmal im Jahr eine Inspektion bekommen, um Schäden und einen zu hohen Brennstoffverbrauch zu vermeiden. Bei einer Wartung wird nicht nur der Brenner gereinigt, sondern auch sicherheitsrelevante Bauteile auf ihre Funktion überprüft.
Wichtig ist z.B. bei Heizwertgeräten, dass die Abgasüberwachung funktioniert, da im Falle eines verstopften Kamines, diese auslösen muss, bevor Abgase in den Raum eintreten können.

Bei Brennwertgeräten ist darauf zu achten, dass der Wärmetauscher von Verbrennungsrückständen gereinigt wird, da man diese nach Jahren kaum noch entfernen kann. Wichtig ist auch, dass der Sifon von Verschmutzungen befreit wird, da sonst das sich bildende Kondensat nicht abgeleitet werden kann und die Funktion der Heizung gestört wird.
Bei Ölheizungen ist es wichtig, dass die Düsen und Filter jedes Jahr ausgetauscht werden und gegebenenfalls der Öl-Druck nachjustiert werden muss.

Verbrennungsrückstände, die sich im Kessel mit der Zeit ganz natürlich bilden, wirken wie ein Isolator und man kann bei einer Schicht von ca. 1 mm von einer Erhöhung der Brennstoffkosten von ca. 10% ausgehen, egal ob Gas, Öl, Pellet oder Scheitholz.

Die Wartung der Heizungsanlage wird von drei Gesetzen gefordert:

  • Bundes Immissionsschutzgesetz:
    Dies schreibt vor eine jährlich Messung der Abgasverluste von Heizwertgeräten.
  • §9 Der Heizungsanlagen Verordnung (HeizAnlV):
    Die Heizungsanlage muss immer in einem technisch einwandfreien Betriebszustand gehalten werden, um die eingesetzte Energie weitestgehend zu nutzen.
  • Kehr- und Überprüfungsordnung der Schornsteinfeger:
    Gasfeuerstätten mit einer Leistung ab 4 KW muss eine jährliche Messung des CO-Gehaltes im Abgas vorgenommen werden. Ein zu hoher Kohlenmonoxidgehalt deutet auf eine schlechte Verbrennung hin, die meistens auf eine schlechte oder fehlende Wartung zurückzuführen ist. Bei Brennwertgeräten wird eine 2-jährige Messung vorgeschrieben.

Sollte trotzdem Ihre Heizung den Dienst quittieren, können wir mit unserer mobilen Heizzentrale den Betrieb aufrechterhalten und Ihnen wie gewohnt Warmwasser und Wärme für ihr Haus liefern.

Gasleitungen sollen in regelmäßigen Abständen auf ihren Zustand und die Dichtheit überprüft werden.
Mit der Zeit können Altersschäden, Rost oder Undichtigkeit entstehen.
Ebenso ist es oft so, dass in Mehrfamilienhäusern die Gasleitungen zweckentfremdet werden, z.B. als Wäscheleine oder Aufhängung von Fahrrädern oder ähnlichen Dingen.

Ohne die Durchsicht eines Experten bleiben diese Mängel oft unentdeckt.
Mit unserem Gas-Check prüfen wir Ihre Anlage auf sicherheitsrelevanten Bauteile und auf Dichtheit, damit Sie mit ruhigem Gewissen schlafen können.

Sollte doch mal eine Gasleitung undicht sein, können wir bis zu einem Verlust von 5 l/min die Gasleitung mittels einer Spezialemulsion abdichten.

Eine undichte Gasleitung kann durch das Austrocknen von Gewindeverbindungen, die durch sehr trockenes Erdgas hervorgerufen werden, verursacht werden.

Ihre Vorteile auf einem Blick:

  • Sicherheit der Bewohner und der Familien
  • Sicherung des Betriebes der Gasanlage
  • Vermeidung hoher Reparaturkosten
  • Frühe Erkennung von Schäden
  • Juristische Entlastung

Nach einer Gasleitungsprüfung und der Durchsicht Ihrer Gasanlage bekommen Sie ein Prüfzertifikat über Ihre Gasanlage. Dieses Prüfzertifikat ist Ihr Nachweis über ihre die Prüfpflicht gegenüber dem Gasversorgungsunternehmen.

Prüfpflicht???
Ja, sie haben richtig gelesen. Der Betreiber einer Gasanlage (der Eigentümer) geht mit dem Abschluss des Gaslieferungsvertrages eine Sorgfaltspflicht ein, die ihn verpflichtet, eine regelmäßige Prüfung von einem Sachkundigen durchführen zu lassen.
Ebenso verpflichtet Sie die allgemeine Verkehrssicherungspflicht eine regelmäßigen Prüfung ihrer Gasanlage durchführen zu lassen.

Spätestens vor Gericht bei einem Schadensfall ist eine Dokumentation über die regelmäßige Prüfung unerlässlich, um Sie vor Gericht zu entlasten.

Was tun bei Gasgeruch?

  • Fenster und Türen öffnen
  • Die Hauptabsperrung des Gasventils sofort abdrehen.
  • Keine elektrischen Schalter, Steckdosen Türklingel betätigen.
  • Hausbewohner warnen (nicht klingeln oder telefonieren)
  • Von draußen den Stördienst der Stadtwerke verständigen

24 Stunden erreichbar

  • Stadtwerke Ettlingen 07243-101888
  • Stadtwerke Karlsruhe 0721-59912
  • Pickel Haustechnik 07243-597000
    oder unter 01577-9691492

Seit 2017 können wir unseren Kunden auf Wunsch die von Nico Pickel entwickelte & gebaute Notheizzentrale anbieten.

Diese gewährleistet bei einem Heizungsausfall bzw. Austausch Ihrer Heizung, die Erwärmung des Wassers & die Beheizung Ihrer Räume.

Steuerbonus Handwerk

Handwerksleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungs-Maßnahmen können pro Jahr mit bis zu 20 % der nachgewiesenen Kosten von maximal 6.000 €, also mit bis zu 1.200 € steuerlich geltend gemacht werden. Begünstigte Handwerksleistungen sind zum Beispiel:

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden
  • Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen o. ä.
  • Reparatur/Austausch von Fenstern und Türen
  • Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Heizkörpern
  • Reparatur/Austausch von Bodenbelägen
  • Reparatur/Wartung/Austausch von Heizungsanlagen
  • Modernisierung/Austausch der Einbauküche
  • Modernisierung des Bades
  • Maßnahmen der Gartengestaltung
  • Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
  • Reparatur/Wartung von Hausanschlüssen

Begünstigt werden allerdings nur die Arbeitskosten und die Maschinen- sowie Fahrtkosten. Materialkosten können nicht steuerlich abgesetzt werden. Der Steuerbonus gilt für sämtliche Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen. Allerdings dürfen für diese Handwerksleistungen keine öffentliche Fördermittel in Anspruch genommen worden sein.

Heizung austauschen oder modernisieren

Neubaumaßnahmen werden nicht begünstigt. So können die Kosten für den Einbau einer Heizung in ein neues Haus nicht von der Steuer abgesetzt werden. Wird allerdings eine alte Heizung ersetzt, kann die Rechnung über die Arbeitskosten beim Finanzamt eingereicht werden.

Mieter und Eigentümer anspruchsberechtigt

Voraussetzung für den Steuerbonus ist, dass die Leistungen in der Wohnung oder im Haus des Auftraggebers erbracht wurden – dabei ist es nicht relevant, ob Sie Mieter oder Eigentümer der Immobilie sind. Werkstattleistungen können jedoch nicht abgesetzt werden. Wird etwa ein Fenster erneuert, ist die Herstellung in der Werkstatt nicht begünstigt. Lediglich der Einbau vor Ort wird steuerlich anerkannt.

Auf detaillierte Rechnung achten

Damit der Steuerpflichtige die Kosten im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen kann, sind Rechnung und Zahlungsnachweis des Kreditinstituts beim Finanzamt einzureichen. Barzahlungen, auch mit Quittung, werden nicht anerkannt. Bei der Rechnung sollte der Auftraggeber darauf achten, dass sie genau nach Lohn- und sonstigen Kosten aufgeschlüsselt ist. Am besten sollte die erforderliche Aufteilung der Rechnung bereits im Vorfeld mit dem Handwerksunternehmen vereinbart we

Aktueller Pelletpreis

Entwicklung des Pelletpreises in Deutschland

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Pumpenförderung

Registrierung für die Förderung der Heizungsoptimierung

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